Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Barrierefreiheit unserer Website ist uns ein großes Anliegen. Die Informationen auf unseren Seiten sollen nach Möglichkeit von allen Menschen genutzt werden können, unabhängig von technischer Ausstattung, Sicherheitseinstellungen oder persönlichen Handicaps.
Die webshapers GmbH ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.webshapers.cc.
- Allgemeine Barrierefreiheit
Im Allgemeinen erfüllt die Website die meisten Anforderungen von WCAG 2.1 auf der AA-Ebene. Die Website hat klare Navigationsoptionen, lesbares Textlayout und Kontrastverhältnisse, einfache Verwendung von Tastaturkürzeln, und eine gute Nutzererfahrung für Bildschirmleser. - Testverfahren
Die Überprüfung wurde sowohl mit manuellen als auch mit automatisierten Tests durchgeführt. Zu den genutzten Tools gehören das WAVE Evaluation Tool, die freie Version der axeDevTools, Google Lighthouse und manuelles Testing mit Apples VoiceOver Screen Reader. - Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
- Farbkontraste: Wir sind uns bewusst, dass die Farbkontraste auf unserer Website nicht den WCAG-Kriterien entsprechen. Deshalb haben wir einen Kontrast Umschalter integriert, der es Nutzern ermöglicht, die Kontraste individuell einzustellen und eine barrierefreie Nutzung zu ermöglichen.
- Die Online-Signatur, die als Spam-Schutz für unser Kontaktformular verwendet wird, ist ausschließlich über die Maus bedienbar und somit nicht barrierefrei. Für Nutzer, die keine Maus verwenden können, steht die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme per E-Mail zur Verfügung.
- Unverhältnismäßige Belastung
Die folgenden Barrieren sind derzeit aus verschiedenen Gründen, wie insbesondere den damit verbundenen Kosten nach unserer Ansicht nicht mit vertretbarem Aufwand zu beseitigen (Unverhältnismäßige Belastung: Europäische Richtlinie 2016/2102):- Es existieren Bilder, die Informationsträger sind, jedoch keinen angemessenen Alternativtext aufweisen. In einigen Fällen fehlt das alt-Attribut, sodass Screenreader lediglich den Bildpfad wiedergeben. Insbesondere betroffen sind sogenannte "Parallax"-Hintergrundbilder, die mittels einer externen JavaScript-Bibliothek geladen werden. Wir haben jedoch keinen Einfluss auf diese Bibliothek, was im Hinblick auf das WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1 Nicht-Text-Inhalt problematisch ist.
Update (2.August 2023): Der Lieferant hat unseren Bug Report (https://mdbootstrap.com/support/standard/mdb5-parallax-several-issues/) nun berücksichtigt und fügt dem Parallax-Bild nun zumindest einen leeren alt-Tag hinzu.
- Es existieren Bilder, die Informationsträger sind, jedoch keinen angemessenen Alternativtext aufweisen. In einigen Fällen fehlt das alt-Attribut, sodass Screenreader lediglich den Bildpfad wiedergeben. Insbesondere betroffen sind sogenannte "Parallax"-Hintergrundbilder, die mittels einer externen JavaScript-Bibliothek geladen werden. Wir haben jedoch keinen Einfluss auf diese Bibliothek, was im Hinblick auf das WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1 Nicht-Text-Inhalt problematisch ist.
- Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
- Inhalte von Dritten, beispielsweise Broschüren, Formulare und Videos von anderen Organisationen, die nicht im Einflussbereich von www.webshapers.cc liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2101 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.
Angaben zur Barrierefreiheitserklärung
Diese Erklärung wurde am 1. September 2022 erstellt.
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2101 erfolgte in Form einer Selbstbewertung nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA durch die webshapers GmbH im September 2022. Überprüft wurden die folgenden Seiten:
- Startseite (https://www.webshapers.cc/de)
- Die Agentur (https://www.webshapers.cc/de/die-agentur)
- Portfolio (https://www.webshapers.cc/de/portfolio)
- Backstage (https://www.webshapers.cc/de/anatomie-eines-webprojekts)
- Drupal (https://www.webshapers.cc/de/drupal)
- 1 ausgewähltes Portfolio-Projekt (https://www.webshapers.cc/de/web-design-trifft-landschafts-architektur)
Feedback und Kontaktmöglichkeiten
Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Sollten Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen.
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an team@webshapers.cc. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Website an.
Kontakt:
Wiener Straße 25, 3430 Tulln, Österreich
+43 676 77 00 633
Durchsetzung
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
» Kontaktformular der Beschwerdestelle
Diese Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder eine ihm zuordenbare Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
» Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren
Diese Erklärung wurde zuletzt am 2. August 2023 aktualisiert